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Wärmeplanung NRW — Startseite

Leistung 01

Die Wärmeplanung durchführen

Von der Bestandsaufnahme über Potenzialanalyse und Zielszenario bis zur LWPG-konformen Wärmestrategie: vollständig, fristgerecht und übermittlungsfertig für das LANUK.

Beratung anfragen

Der gesetzliche Auftrag

Ein Wärmeplan ist mehr als ein Dokument

Das Landeswärmeplanungsgesetz verpflichtet jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, die Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen. Es geht dabei nicht um Formerfüllung: Der Plan legt fest, welche Gebiete künftig leitungsgebunden versorgt werden und wo Eigentümerinnen und Eigentümer selbst entscheiden müssen.

Damit beeinflusst er Investitionsentscheidungen von Stadtwerken, Wohnungswirtschaft und Privathaushalten über Jahrzehnte. Die Datengrundlage, die Sie heute erheben, trägt die Netzentscheidungen von morgen. Wir arbeiten deshalb so, dass die Ergebnisse auch nach der Fortschreibung noch belastbar sind.

Vorgehen

Vier Phasen bis zum beschlussfähigen Plan

Die Reihenfolge ist nicht beliebig: Jede Phase baut auf den Daten der vorherigen auf. Wo Sie bereits Vorarbeiten haben, steigen wir dort ein.

Bestandsanalyse

Wo stehen wir heute?

Aufnahme der Wärmeinfrastruktur, Verbrauchsstrukturen und bestehenden Versorgungsnetze auf Gemeindeebene, gestützt auf das Wärmekataster NRW des LANUK.

  • Gebäudescharfe Wärmebedarfsermittlung
  • Erfassung von Gas-, Strom- und Wärmenetzen
  • Aggregation der Verbrauchsdaten nach Datenschutzvorgaben
  • Sanierungsstand und Baualtersklassen

Potenzialanalyse

Was ist vor Ort verfügbar?

Räumliche Identifikation erneuerbarer Wärmequellen und der Möglichkeiten zur Wärmebedarfssenkung.

  • Geothermie, Solarthermie und Umweltwärme
  • Unvermeidbare Abwärme aus Industrie und Rechenzentren
  • Abwasser-, Fluss- und Grubenwärme
  • Biomasse und Einsparpotenziale im Gebäudebestand

Zielszenario 2045

Wohin wollen wir?

Entwicklung eines stakeholderabgestimmten Zielbilds für klimaneutrale Wärmeversorgung, mit strukturierter Bürgerbeteiligung und integrierten Kommunikationsformaten.

  • Szenarienrechnung und Variantenvergleich
  • Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
  • Beteiligung der relevanten Akteure nach § 7 WPG
  • Rückkopplung mit Rat und Verwaltungsspitze

Wärmestrategie

Wie kommen wir dahin?

Verbindliche Maßnahmenplanung mit Gebietskulissen, Umsetzungspfaden und Fortschreibungsstrategie: LWPG-konform und übermittlungsfertig für das LANUK.

  • Umsetzungspläne für zwei bis drei Fokusgebiete
  • Maßnahmenkatalog mit Verantwortlichkeiten und Zeitschiene
  • Ausfüllen des Templates, Geodaten und Karten
  • Beschlussvorlage für den Rat
  • Elektronische Übermittlung binnen drei Monaten nach Beschluss

Wer was einbringt

Drei Häuser, ein Wärmeplan

Die meisten Mandate bearbeiten wir gemeinsam. Wo ein Projekt allein von einem Partner getragen wird, weisen wir das aus. Was uns zusammenbringt, ist die Erfahrung, dass technische Analyse ohne Akzeptanz nicht trägt und Beteiligung ohne belastbare Daten nicht überzeugt.

Technische Analyse

Bestands- und Potenzialanalyse, Wärmebedarfsmodellierung, GIS-gestützte Netzauslegung und Szenarienrechnung: durch Ingenieurinnen, Physiker und Data Scientists des GWI Essen.

Projekt und Regulatorik

Projektstruktur, Steuerung, Fördermittel und regulatorische Einordnung. sbc führt das Verfahren, sichert die LWPG-Konformität und bereitet die Beschlussfassung im Rat vor.

Beteiligung und Dialog

Beteiligungsformate, Stakeholdermoderation und Kommunikation, die den Plan tragfähig machen. Tracemaker bindet Bürgerschaft, Wohnungswirtschaft und Gewerbe früh ein.

Aus der Praxis

Referenzen

Jede Referenz nennt das ausführende Haus. Wo mehrere Partner beteiligt waren, steht das Konsortium.

GWI Essen

Stadt Hattingen

Die kommunale Wärmeplanung für Hattingen hat das GWI Essen allein bearbeitet: von der Bestandsaufnahme über die Potenzialanalyse bis zum Zielszenario. Ausgangslage war ein Stadtgebiet mit gemischter Struktur, historischer Altstadt und nur punktuell vorhandener leitungsgebundener Versorgung.

Bearbeitung
GWI Essen e.V.
Leistung
Kommunale Wärmeplanung
Frist
30. Juni 2028

Referenzblatt als PDF öffnen →

Konsortium

Ihre Kommune

Der Regelfall: GWI, sbc und Tracemaker arbeiten gemeinsam am Mandat. Das GWI übernimmt die technische Analyse, sbc führt Projekt und Regulatorik, Tracemaker gestaltet Beteiligung und Kommunikation. Sie haben eine Ansprechpartnerin und einen Vertrag.

Bearbeitung
GWI · sbc · Tracemaker
Leistung
Wärmeplanung und Beteiligung
Einstieg
In jeder Phase möglich

Projekt besprechen →

Häufige Fragen

Was Kommunen uns fragen

Wir haben die Frist zum 30. Juni 2026 überschritten. Was jetzt?

Handeln, nicht abwarten. Der Wärmeplan ist eine Pflichtaufgabe, der Belastungsausgleich des Landes läuft unabhängig vom Zeitpunkt weiter. Wir prüfen mit Ihnen, welche Vorarbeiten verwertbar sind und auf welchem Weg Sie am schnellsten zu einem beschlussfähigen Plan kommen.

Lohnt es sich, auf die kleine Wärmeplanung zu warten?

Das kommt auf Ihre Größe an. Das Bundeswirtschaftsministerium rät Kommunen mit mehr als 15.000 Einwohnern ausdrücklich, das Inkrafttreten der Novelle nicht abzuwarten. Kommunen bis 15.000 Einwohner können abwägen: Das vereinfachte Verfahren soll optional sein und den Aufwand deutlich senken. Wer eine belastbare Datengrundlage für spätere Netzentscheidungen braucht, fährt mit dem regulären Verfahren besser.

Müssen wir den Belastungsausgleich beantragen?

Nein. Die Bezirksregierung Arnsberg zahlt in jährlichen Tranchen automatisch aus: drei Tranchen für Kommunen ab 100.000 Einwohnern, fünf für alle übrigen. Maßgeblich ist der Einwohnerstand vom 31. Dezember 2023.

Wir haben schon einen Wärmeplan. Zählt der?

Möglicherweise. Liegt bereits ein Plan vor, der den gesetzlichen Anforderungen im Wesentlichen entspricht, nach gängigen Leitfäden erstellt oder vom Bund gefördert wurde, muss kein neuer aufgestellt werden. Ob das für Ihren Plan gilt, klären wir in einer Vorprüfung.

Was passiert nach der Übermittlung?

Der beschlossene Plan ist binnen drei Monaten elektronisch zu übermitteln. Für Gemeinden über 45.000 Einwohnerinnen und Einwohner folgt eine Bewertung innerhalb von sechs Monaten, nach Vollständigkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit. Die Stellungnahme ist dem Rat zuzuleiten (§ 7 Abs. 1 LWPG). Danach beginnt die Umsetzung: Netzausbau, Gasnetztransformation, Fördermittel, Organisationsentwicklung.

Rechtsstand: 9. Juli 2026. Angaben zu Fristen, Förderung und Gesetzeslage geben den Stand zum genannten Datum wieder. Die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns an.

Nächster Schritt

Wo steht Ihre Kommune?

Ob Sie am Anfang stehen, mitten im Verfahren sind oder die Frist überschritten haben: Wir prüfen Ihre Ausgangslage und sagen Ihnen ehrlich, was noch zu tun ist.

Lieber direkt schreiben? info@soptimbc.de